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Holz zählt zu den wichtigsten der nachwachsenden Rohstoffe und hat sich über Jahrhunderte im Innen- und Außenbau bewährt. Neben all seinen Vorteilen kann Holz jedoch von Schädlingen befallen werden. In bestimmten Fällen ist daher ein vorbeugender oder bekämpfender Schutz dieses Naturrohstoffes gegen Pilz oder Insektenbefall notwendig. Holzschutzmittel werden dafür in großer Zahl und Vielfalt angeboten und in einigen Fällen ist auch die Verwendung eines schadstoffarmen Anstrichmittels möglich.
Holz ist im Bereich Haus oder Garten vor allem bei Witterungseinflüssen oder im direkten Erdkontakt der Feuchteeinwirkung und der Zerstörungsgefahr durch Pilze oder auch Holzinsekten ausgesetzt. Zur langfristigen Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit von Holzprodukten sind daher Schutzmaßnahmen erforderlich.
Zu den Schädlingen zählen:
Drei Maßnahmen gegen mögliche Schädigungen des Holzes
Ist eine Gefährdung des Holzes gegeben und reichen die ersten beiden Möglichkeiten zum Holzschutz nicht aus, ist der Einsatz eines Holzschutzmittels ratsam.
Was sind Holzschutzmittel?
Holzschutzmittel sind Zubereitungen mit bioziden Wirkstoffen, die dazu bestimmt sind, einen Befall von Holz durch holzzerstörende Pilze und Insekten sowie holzverfärbende Organismen (Bläuepilze) zu verhindern oder einen solchen Befall zu bekämpfen. Dadurch soll eine Bewahrung vor Verletzungen durch geschädigte Holzbauteile bzw. von materiellen Werten und so die Verlängerung der Gebrauchsdauer gewährleistet sein. Zu unterscheiden sind vorbeugende Holzschutzmittel zur Vermeidung eines Befalls und bekämpfende Holzschutzmittel gegen einen bereits eingetretenen Befall durch Insekten. Anstrichstoffe wie Farben oder Lacke, die keine Wirkstoffe gegen holzzerstörende oder -verfärbende Organismen oder nur Wirkstoffe zum Eigenschutz der Beschichtung enthalten, fallen nicht unter den Begriff „Holzschutzmittel“, auch wenn sie zur schützenden Behandlung von Holz verwendet werden.
Geprüfte Holzschutzmittel sind sicher erkennbar am RAL-Gütezeichen „Holzschutzmittel“ gemäß RAL-GZ 830 oder an der Registriernummer des Umweltbundesamtes. Ein sicheres Merkmal für Anstrichmittel ohne biozide Wirkstoffe gegen die Insekten, Pilze sowie Bläuepilze ist die freiwillige Kennzeichnung mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“.
Eine Unterscheidung von Holzschutzmitteln und schadstoffarmen Anstrichmitteln ist alleine anhand der Produktbezeichnungen (z.B. Farben, Lacke, Lasuren, Grundierungen, Öle, Wachse) in vielen Fällen nicht möglich. Und auch ergänzende Herstellerangaben auf den Gebinden oder Produktbeschreibungen sind hierfür nicht immer ausreichend. Dennoch lassen sich Holzschutzmittel und schadstoffarme Anstrichmittel sicher unterscheiden, denn seit Mitte 2004 müssen die in Holzschutzmitteln enthaltenen bioziden Wirkstoffe auf dem Etikett ausgewiesen sein. Es gibt einige Holzschutzmittel, die die zentralen Anforderungen der EG-Biozidrichtlinie z.B. hinsichtlich gesundheitliche und/oder ökologische Unbedenklichkeit weitgehend erfüllen und auch so gekennzeichnet sind.
Was ist bei der Verwendung von Holzschutzmitteln zu beachten: