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Arbeitskleidung und Arbeitsmittel von der Steuer absetzen

Symbolbild Arbeitskleidung-Steuer

 

Der Jahresausgleich (= die Arbeitnehmerveranlagung) lohnt sich in der Regel, denn über diesen können zum Beispiel Kosten für Arbeitskleidung und Arbeitsmittel (zB Werkzeug) als Werbungskosten von der Steuer zurückgeholt werden. Was Werbungskosten mit Arbeitskleidung zu tun haben, was es mit bürgerlicher Kleidung auf sich hat und wieso du deine Berufskleidung ruhig öfter in die Reinigung geben solltest erfährst du hier.

Zu den Werbungskosten zählen auch Anschaffungskosten für Arbeitskleidung und Arbeitsmittel. Die Arbeitskleidung kann von der Steuer abgesetzt werden, wenn diese nicht von der Firma bereitgestellt wird, also wenn der Arbeitnehmer sie selbst bezahlt hat. Dasselbe gilt für die Reinigung der Arbeitskleidung. Werden die Kosten für Anschaffung und Wartung jedoch vom Arbeitgeber übernommen, kann der Arbeitnehmer die Kleidung nicht absetzen. Wichtig ist, dass du alle relevanten Rechnungen aufhebst, damit du sie dem Finanzamt im Zuge des Jahresausgleichs vorlegen kannst.

Arbeitskleidung oder bürgerliche Kleidung

Berufsbekleidung und Arbeitsschutzkleidung werden steuerlich berücksichtigt. Das heißt je eher du die Kleidung auch privat anziehen würdest, desto schwieriger ist es sie von der Steuer abzusetzen. Die sogenannte „bürgerliche Kleidung“ ist nicht abzugsfähig. Zur bürgerlichen Kleidung zählen T-Shirts, Jacken, Hosen und Schuhe, die man auch im Alltag anziehen kann. Selbst wenn du eine Hose nur bei der Arbeit trägst, gilt sie als bürgerliche Kleidung wenn du sie auch privat anziehen könntest. Diese bürgerliche Kleidung kann auch dann nicht abgesetzt werden, wenn sie im Interesse des Arbeitgebers getragen wird. Wenn also dein Arbeitgeber darauf besteht, dass du beispielsweise immer ein rotes T-Shirt in der Arbeit anhast, heißt das nicht, dass dieses T-Shirt steuerlich anerkannt wird. Bekleidung mit Firmenlogo wiederum gilt als steuerlich anerkannte Berufsbekleidung.

  • Schutzkleidung: Schweißschutz, Schnittschutz, Asbestanzug oder Warnwesten.  
  • Berufsbekleidung: Blaumann, Schlosseranzug, Kleidung mit Logo der Firma.
  • Helme: Schutzhelm, Schweißschirm, Gehörschutz.
  • Handschutz: Arbeitshandschuhe, Schweißhandschuhe.
  • Fußschutz: Sicherheitsschuhe diverser Sicherheitsklassen, zum Beispiel S1, S1P, S2, S3.

In der Aufzählung werden nur einige Beispiele genannt. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dass deine Arbeitskleidung steuerlich absetzbar ist, dann kaufe in einem Fachgeschäft oder spezialisiertem Online-Shop für Berufsbekleidung. Ist auf der Rechnung der Vermerk „Arbeitskleidung“, dann wird diese auch steuerlich anerkannt.

Reinigungskosten und Reparaturkosten

Während die Arbeitskleidung oft vom Arbeitgeber gestellt wird, hat der Arbeitnehmer meist für die Reinigung zu sorgen. Viele wissen jedoch nicht, dass die Reinigungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Das gilt aber nur für manche Berufszweige, wenn eine sogenannte „außergewöhnliche berufliche Verschmutzung“ vorliegt, wie das zum Beispiel bei der Arbeitskleidung eines Automechanikers der Fall ist. Die Kosten für die Reinigung von steuerlich anerkannter Arbeitskleidung kannst du absetzen, wenn die Reinigung außer Haus erfolgt und du eine Rechnung von der Reinigung vorlegen kannst. Wird die sogenannte bürgerliche Kleidung bei Ausübung deines Berufs beschädigt, kannst du die Reparatur ebenfalls steuerlich geltend machen.

 

Um die Kosten rund um deine Arbeitskleidung steuerlich geltend zu machen, musst du die sogenannte Arbeitnehmerveranlagung durchführen (das geht zum Beispiel im  Internet auf Finanzonline). Durch die Neuberechnung der Lohnsteuer im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung erhältst du möglicherweise eine Lohnsteuergutschrift.

Arbeitskleidung bei LET'S DOIT: 


 

 

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