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Grillen in Österreich – was ist erlaubt?

Freunde grillen zusammen.

Sommerzeit ist Grillzeit – für viele ist der Duft eines frisch gegrillten Steaks an lauen Abenden der Inbegriff des Sommers. Und so nutzen Grillbegeisterte die warme Jahreszeit, um im Garten oder auf dem Balkon mit der Familie und den Freunden den Grill anzuwerfen. Wer Fleisch, Gemüse und Co. grillen möchte, sollte sich aber unbedingt im Vorhinein erkundigen, was und vor allem wo es erlaubt ist und was man beachten muss.

Grillen – was sagt das Gesetz?

Es gibt grundsätzliche Regeln, die jeder, sowohl Hauseigentümer als auch Mieter, beachten muss. Die Gesetze der österreichischen Bundesländer verordnen beispielsweise die Verwendung von geeigneten Grillvorrichtungen und Grillkohle, offene Bodenfeuerstellen oder das Verbrennen von biogenen Abfällen sind verboten. Die gesetzliche Lage unterscheidet sich außerdem von Bundesland zu Bundesland. So gibt es einzelne verwaltungsrechtliche Restriktionen in den verschiedenen Landesgesetzen wie z.B. sind nicht überall Holzkohle- und Gasgriller erlaubt und in manchen Bundesländern ist das Grillen am Balkon auf Elektro-Grillgeräte eingeschränkt.

Auch sind in den meisten Gemeinden festgelegte Ruhezeiten zu beachten, die auch für eine Grillparty gelten. Die üblichen Ruhezeiten sind zwischen 22:00 und 06:00 Uhr in den Nachtstunden und samstags ab 17:00 Uhr sowie sonntags ganztägig. Idealerweise informiert man sich vorab über die feuerpolizeilichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes bzw. der Gemeinde.

In Wohnungen sollte am besten nachgefragt werden, was verboten ist – im eigenen Garten ist hingegen (fast) alles erlaubt. Für Mieter kann das Grillvergnügen über den Mietvertrag oder die Hausordnung deutlich stärker reguliert sein.

Grillen durch Mietverträge beschränkt

Einschränkungen für das Grillen sind oft in Mietverträgen oder Hausordnungen verankert. So können zum Beispiel die Grillzeiten für Mieter über die allgemeinen Ruhezeiten hinaus eingeschränkt sein. Oder es können durch den Vermieter bestimmte Bereiche in den Gemeinschaftsanlagen oder auch im Innenhof zur grillfreien Zone erklärt werden. Das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse kann sogar gänzlich untersagt werden. Ist eine entsprechende Klausel im Mietvertrag vorhanden, kann selbst die Benutzung eines Elektrogrills nicht gestattet sein. Wird von einem Mieter die Hausordnung nicht beachtet, droht ihm ein Bußgeld oder kann ihm im schlimmsten Fall sogar die Wohnung gekündigt werden. 

Besteht eine eindeutige Geruchsbelästigung oder Rauchbelästigung, die über das ortsübliche Maß hinausgeht, kann - sofern die grillenden Personen nicht auf eine direkte Ansprache reagiert - der Vermieter oder Hausverwalter verständigt werden. Laut Mietrechtsgesetz muss dieser dem Mieter gewährleisten, dass er vor einer Beeinträchtigung durch Dritte geschützt wird. Sollte auch dieser keine Abhilfe schaffen können, kann eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.

In Eigentumswohnhäusern wird die Hausordnung von der Mehrheit der Wohnungseigentümer bestimmt. Verstößt ein Eigentümer gegen die Regeln und werden die Nachbarn regelmäßig durch den Rauch und Lärm belästigt, kann von ihnen eine Klage auf Ausschluss eingereicht werden.

Beim Grillen im eigenen Garten gibt es nur wenige Einschränkungen. Auch hier muss der Lärmpegel nieder gehalten werden, zeitlich kann jedoch selbst entschieden werden, wann der Grill angeschmissen wird.

Freunde grillen zusammen auf einer Feier im Garten. Bilder: © Weber Grill

Dos & Don’ts des Grillens

  • Rücksicht auf Nachbarn nehmen: Geruchsbelästigung kann Ärger bei den Nachbarn hervorrufen. Zieht der Rauch direkt in Richtung des Nachbarn, so hat er möglicherweise Anspruch auf eine Unterlassungsklage. Es zählt aber der Einzelfall und auch die Art des Grills und Häufigkeit des Grillens.
  • Auf das Stockwerk kommt es ebenfalls an: Während das Grillen am Balkon der Dachgeschosswohnung meistens kein Problem ist, zieht der Rauch in niederen Stockwerken oftmals in die anderen hinauf.
  • Einmal in der Woche grillen ist in den meisten Gegenden ortsüblich und stellt dann auch kein Problem dar. Wird allerdings häufiger gegrillt kann es zur Belästigung der Nachbarn führen.
  • Die gesetzliche Lage variiert von Bundesland zu Bundesland. Nicht überall sind Holzkohle- und Gasgrill erlaubt. So sollte man sich über die feuerpolizeilichen Bestimmungen des Bundeslandes bzw. der Gemeinde informieren.
  • Mit dem Elektrogrill ist man in Mietshäusern meist auf der sicheren Seite. Das Grillen mit Holzkohle oder Gas kann durch das jeweilige Bundesland oder den Eigentümer untersagt sein.
Haftungsausschluss:

Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

 

 

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